Green Touring Fonds

► Erstattung deiner Kosten für öffentlichen Fern- und Nahverkehr zu deinen Konzertauftritten

Der Green Touring Fonds dient der Förderung von klimafreundlichen und CO2-einsparenden beruflichen Reisen von Hamburger Musiker:innen aus dem Bereich der Popularmusik zu Konzert- und Tourneeauftritten in Deutschland und Europa (*Länderliste siehe FAQ). Der Green Touring Fonds leistet einen Beitrag zur Einhaltung des festgelegten 1,5 Grad Ziels durch das Pariser Klimaabkommen und zur Reduktion klimaschädlicher Emissionen im Konzertgeschäft.

1. Förderrunde: beendet

2. Förderrunde:
Zeitraum der Konzerte: 01.08.2023 bis 30.11.2023
Einsendung Förderantrag: 27.09.2023 bis 30.12.2023

3. Förderrunde: startet Anfang Februar

► FAQ

Hier geht es zum Online-Formular! Zusätzlich benötigst du:
1. Kopie der Tickets für ÖPNV / ÖPFV
2. Kostenübersicht (siehe Vorlage im Online-Formular)
3. Nachweis des Konzerts (Screenshot Website o.ä.)

 

Zusätzliche Fördervorraussetzungen

Die Unterstützung dient der Förderung von umweltbewussterem Reisen zu Auftritten.

Die Förderung beträgt pauschal bis zu 70% der jeweiligen Gesamtkosten für die mit dem ÖPNV und ÖPFV zurückgelegten Konzertreisen.

Erstattet werden Fahrkarten sämtlicher deutscher und europäischer öffentlicher Personennah- und Fernverkehr-Anbieter, staatliche wie private und gemischtwirtschaftliche. Der öffentliche Personennah- und Fernverkehr umfasst die Verkehrsarten Eisenbahnen, Straßenbahnen, U-Bahnen, Hochbahnen, Kraftfahrzeuge im Linienverkehr (Busse) und Fähr-Verkehr, sofern dieser dem ÖPNV zugerechnet wird.

Flugreisen, Taxikosten, Car-Sharing Mietungen sowie Fahrrad- und Rollermietungen können nicht erstattet werden.

Gefördert wird durch eine Festbetragsfinanzierung per einmaligem, nicht rückzahlbarem Zuschuss. Es können beliebig viele Auftritte eingereicht werden, sie können jedoch nur bis zu einer max. Fördersumme von 1.000,00 Euro pro Antragsteller:in berücksichtigt werden.

Die Förderung erfolgt ausschließlich für den Einzelfall. Die Förderung ist einmalig und es besteht kein Anspruch auf weitere Förderung und/oder Erhöhung des Förderumfangs.